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Psychotherapie Praxis
Dr. Marion Klapper

07934  -  993 7 993

 Hauptstraße 5 | 97990 Weikersheim

Ihr Kontakt zu mir

1. Kontaktaufnahme

Bitte sprechen Sie mir Ihre Anfrage bezüglich eines Erstgespräches auf meinen Anrufbeantworter
(Tel.: 07934/9937993) – am besten mit einem Hinweis, wann Sie am besten zu erreichen sind. Ich rufe Sie dann sobald wie möglich zurück.

In unserem ersten Telefonat klären wir Ihr Anliegen, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist und ob/wann ich Ihnen Termine anbieten kann. Gegebenenfalls berate ich Sie, an welche weiteren Stellen Sie sich wenden können.

2. Ablauf und Rahmenbedingungen

2.a Einzelgespräche

Privatversicherte kommen nach unserem Telefonat zum sogenannten „Erstgespräch“ (das 1- 3 Termine in Anspruch nehmen  kann). Dabei geht es um ein erstes Kennenlernen, prüfen ob „die Chemie“ für beide passt, sowie eine erste Einschätzung, um welche Problematik und Zielsetzungen  es in der Therapie gehen könnte und ob ggfs. eine Diagnose vorliegt – als Voraussetzung für die Antragstellung der Kostenübernahme an die Krankenversicherung bzw. Beihilfe.

Die sogenannte „Probatorische Phase“ beginnt mit dem Erstgespräch und darf bei den Kostenträgern bis zu 5 Sitzungen (zu jeweils 50 Minuten) zuzüglich einer Sitzung mit biografischer Anamnese dauern. In diesen ersten Sitzungen sollen Patientin/Patient und Therapeutin prüfen, ob eine Zusammenarbeit hilfreich sein kann und sich beide auf erreichbare Therapieziele und angemessene Rahmenbedingungen einigen können.

Gegen Ende der Probatorik wird ggfs. der Antrag auf Kostenübernahme bei den entsprechenden Kostenträgern gestellt. Privatversicherte sollten sich zügig nach den jeweiligen Vorgaben ihrer Kostenträger erkundigen und sich die Antragsunterlagen (z.B. der Beihilfe) zuschicken lassen. Die Genehmigung ist in der Regel bei den Privatversicherten unkompliziert. Der erste Therapieabschnitt nennt sich „Kurzzeittherapie“ und erstreckt sich über 24 Sitzungen. Sollte eine Verlängerung nötig sein, so muss 1-2 Monate vor Ablauf dieser Zeit ein Antrag mit einem  ausführlichem Bericht an den Gutachter gestellt werden, weil die Kostenträger 4-6 Wochen Zeit benötigen, um diesen Antrag auf Langzeittherapie zu prüfen.

Bei Selbstzahlern gibt es diese Vorgaben nicht. Nach dem Erstgespräch (1 bis 3 Sitzungen) entscheiden wir über das weitere Vorgehen. Wenn die Zusammenarbeit passt, können wir einen Zeitraum z.B. von 10 Sitzungen und deren Frequenz (beispielsweise 14-tägig) vereinbaren.
Bei Selbstzahlern ist die Festlegung einer Diagnose nicht unbedingt erforderlich.

Bei ehemaligen Patientinnen und Patienten sind oft 2-5 „Auffrisch-Sitzungen“ ausreichend, die  –  insbesondere bei GKV-Pat.  –  in der Regel selbst bezahlt werden müssen.

2.b Paargespräche

Paargespräche werden von den Kostenträgern nur als sogenannter „Einbezug von nahen Bezugspersonen“ bezahlt, wenn einer der Partner sich in Einzeltherapie befindet und dieser Einbezug beantragt wurde.

Paargespräche im Rahmen einer Paartherapie müssen selbst gezahlt werden. Diese Paargespräche finden gewöhnlich einmal monatlich als Doppelstunde (entspricht 100 Minuten) über einen Zeitraum von etwa 4 bis 12 Terminen statt.

2.c Datenschutz – Besonderheit

Da ich als Privatpraxis nicht an die Telematik angebunden bin und somit mein Rechner nicht dauerhaft mit dem Internet verbunden ist und ich hauptsächlich handschriftlich dokumentiere, sind Ihre Daten in diesem Rahmen besonders gut geschützt.